Brandschutzpläne
Brandschutzordnungen werden auf Grundlage der DIN 14096 erstellt. Unter einer Brandschutzordnung versteht man ein objektbezogenes Regelwerk für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen: ■ Teil A  (Aushang) ■ Teil B  (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) ■ Teil C  (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
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