AGB

Unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen bestimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Anderslautende Bedingungen verpflichten uns nicht, auch wenn wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge und sonstigen Leistungen.

2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen, sowie Angaben in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherung, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.

II. Preise und Zahlungen

Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich Verpackung.

2. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, auch ohne daß es einer Verzugsetzung bedarf.

III. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

2. Transportversicherungen werden von uns nur auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers und für dessen Rechnung abgeschlossen.

IV. Lieferfristen

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sie beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, und Freigaben.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.

3. Bei Lieferverzug des Lieferanten kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen. Schadenersatzansprüche aus Verzug und Nicherfüllung kann er auf keinen Fall verlangen.

V. Urheberrecht

1. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot und Lieferung gehörenden Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Muster behalten wir uns ausdrücklich vor. Von uns hergestellte Muster, Skizzen, Entwürfe und Probedrucke bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder nachgeahmt, noch vervielfältigt, noch Dritten Personen zugänglich gemacht werden.

2. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung dafür, daß durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Muster, Pläne, Druckvorlagen usw. nicht Rechte Dritter verletzt werden.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen unser Eigentum.

VII. Beanstandungen und Abweichungen

1. sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten nach der Lieferung beim Lieferanten eintrifft.

3. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.

4. Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe können nicht beanstandet werden.

5. Die Beständigkeit der Pläne ist abhängig von der verwendeten Drucktechnik und Einfassung. Zwischen dem Musterpapier und den gelieferten Papieren können durch technische Gegebenheiten beim Hersteller Schwankungen auftreten. Dafür können wir nicht haftbar gemacht werden.

VIII. Korrekturvorlagen und Firmentext

1. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

2. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, sowie Firmenzeichen nach Maßgabe des gegebenen Raumes oder Vorschriften auf Lieferungen aller Art anzubringen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.

2. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Gerichtsstand das zuständige Gericht unseres Firmensitzes.

X. Haftung

1. Der Auftraggeber hat die von uns erstellten Unterlagen auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Aufträge (Pläne) werden unter Berücksichtigung bestehender Vorgaben erstellt. Alle uns bekannten Einzelheiten werden entsprechend eingearbeitet. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Haftungsverpflichtung (Unternehmerhaftung). Insbesondere sind spätere örtliche Veränderungen (bauliche, technische usw.) oder bei der Erstellung übersehene oder nicht bekannte Einzelheiten nachzuarbeiten.

XI. Savatorische Klausel

1. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die übrigen Bedingungen trotzdem ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann die gesetzliche Regelung. Soweit keine gesetzliche Regelung besteht, gilt die Regelung die handelsüblich ist. Dieses gilt auch für Teile einzelner Klauseln.