Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Brandschutzordnungen werden auf Grundlage der DIN 14096 erstellt. Unter einer Brandschutzordnung versteht man ein objektbezogenes Regelwerk für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
Für die Erstellung der Brandschutzordnung ist daher eine ausführliche Abstimmung mit dem Betreiber insbesondere für den organisatorischen Brandschutz notwendig.
Eine Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:
■ Teil A (Aushang)
■ Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)
■ Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)
Für kleinere Betriebe kann in Abstimmung mit der Behörde auch nur der Teil A notwendig sein.