Organisationshilfen für Brandschutzhelfer

Organisationshilfen für Brandschutzhelfer

Nach dem ArbSchG §10 hat der Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treffen, die zur Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Er hat auch diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.

Beschäftigte die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat werden als Brandschutzhelfer bezeichnet. (ASR A2.2)

Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (fünf Prozent der Beschäftigten ist i.d.R. ausreichend).

Unsere Funktionswesten mit Reißverschluss und Funktionsaufdruck sind für diese Aufgabe bestens geeignet. Sie unterscheiden sich durch ihre Zweifarbigkeit von herkömmlichen Warnwesten, haben zwei Klettverschluss-Taschen, Stifttasche mit Schlüsselring, Handy-Tasche, und einen Sichteinschub zur individuellen Kennzeichnung. EN ISO 20471:2013.

Zur Aufbewahrung kann ein Reißverschluss-Beutel mitbestellt werden.

Praktisch ist auch eine Aufbewahrungsbox, inkl. Wandhalterung. Hierdurch ist es möglich, Zugang für mehrere Brandschutzhelfer und Vertretungen zu gewährleisten. Die hochwertige Box aus ABS besitzt eine Staubdichtung und die Möglichkeit der Verplombung.